Corona Schutzkonzept
Schutzkonzept Trainingsbetrieb
Schutzkonzept Trainings- und Spielbetrieb
Folgende Grundsätze müssen im Trainings- und Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ans Spiel und ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Generelle Regeln im Schweizer Unihockey
• Trainings und Wettkämpfe sind ohne Einschränk¬ungen erlaubt.
• Zwischen Breitensport und Spitzensport wird nicht mehr unterschieden und auch nicht mehr zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.
• Indoor sind die Kontakt¬daten zu erfassen.
• Es gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Personen ab zwölf Jahren an Unihockeyanlässen.
Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Trainer*innen sind im Training/Wettkampf auf dem Spielfeld und der Spielerbank von der Maskenpflicht befreit.
• Die Hygiene- und Abstandsregeln sind immer einzuhalten, auch in der Garderobe.
• Bei Trainings gelten folgenden Regeln:
o Ein Schutzkonzept muss vorliegen, sofern mehr als sechs Personen teil¬nehmen (Trainer*innen und Betreuer*innen zählen mit).
o Für den Trainingsbetrieb ist ein*e «Corona-Beauftragte*r» zu bestimmen.
• Bei einem Wettkampf gelten folgenden Regeln:
o Für jeden Anlass ist ein «Schutzkonzept Spielbetrieb» zu erstellen.
o Für jeden Anlass ist ein «Corona-Beauftragter» zu bestimmen.
o Der Zugang zur Garderobe ist nur für Spieler*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen und Observer*innen erlaubt. Die nachfolgenden Teams sollten den Garderobentrakt erst betreten, wenn die vorherigen Teams diesen verlassen haben.
o Das Spielvorbereitungsmeeting findet mit 1.5 m Abstand und Schutzmaske statt.
o Das Betreten des Spielfelds ist nur Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Helfenden erlaubt. Dies gilt auch in der Pause.
o Es findet ein getrennter Teameinlauf statt, entweder räumlich oder zeitlich.
Einlaufkids sind nicht erlaubt.
o In der Pause finden keine Seitenwechsel statt.
o Es wird kein Handshake durchgeführt (Verabschiedung mittels Stockgruss).
o Eine allfällige Best-Player-Ehrung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln.
• Für Wettkämpfe indoor mit Publikum gilt:
o Die Hallenkapazität kann bis max. zwei Drittel genutzt werden.
o Wenn das Publikum sitzt, sind max. 1’000 Personen erlaubt. Wenn das Publikum steht, max. 250 Personen.
o Athlet*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Funktionär¬*innen etc. zählen zur Gesamtzahl erlaubter Personen dazu.
o Athlet*innen und Zuschauer*innen sind voneinander zu trennen.
o Die Konsumation im Restaurations¬bereich ist erlaubt, da Kontakt¬daten erhoben werden auch am Sitzplatz, nicht aber im Stehen.
• Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränk¬ungen.
• Verschärfte kantonale oder kommunale Vorschriften haben in jedem Fall Vorrang.
3. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 743 30 72 oder info@unihockey.org).
Stäfa, 23.08.2021 Vorstand Verein UHC Lokomotive Stäfa