Update Schutzkonzept ab 13.9.2021
Update Schutzkonzept
UHC Lokomotive Stäfa
Schutzkonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 13. September 2021
Version: 13. September 2021
Ersteller: Joël Kurz Corona-Beauftrager
Rahmenbedingungen
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 13. September 2021 folgende Bestimmungen:
Covid-Zertifikat (geimpft – genesen – getestet)
- Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gilt Zertifikatspflicht.
o Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren.
o Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zertifikatspflichtig.
o Die Organisationen (Vereine, Veranstalter) haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden und Besucher*innen zu überprüfen.
o Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung.
o Ausgenommen von der Zertifikatspflicht im Innenbereich* sind regelmässige Trainings mit maximal 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden.
* gilt nur für Sportanlagen, in denen nicht generell eine Zertifikatspflicht besteht.
Folgende Grundsätze müssen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an den Wettkampf
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. gehen sich testen.
2. Maskenpflicht und Abstand halten
Für Aktivitäten im Aussenbereich und für Aktivitäten im Innenbereich ohne Zertifikatspflicht (Trainings):
- Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden.
- In Innenräumen, wo die sportliche Aktivität nicht ausgeübt wird, wie Garderoben, Tribünen, Gänge etc. gilt eine Gesichtsmaskenpflicht
- Für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind (insbesondere Eltern), gilt in Innenräumen eine Gesichtsmaskenpflicht.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Bedingungen für Trainings
Trainings im Aussenbereich können ohne Einschränkung ausgeübt werden. Trainings in Innenräumen sind für beständige Gruppen von maximal 30 Personen möglich, welche regelmässig und in abgetrennten Räumlichkeiten zusammen trainieren.
5. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen in Innenräumen gibt es eine Zertifikatspflicht.
Draussen dürfen ohne Zertifikat bei Sitzpflicht maximal 1000 Personen und ohne Sitzpflicht maximal 500 Personen anwesend sein.
6. Präsenzlisten führen
Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten (indoor und outdoor) Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem*der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 7). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.), ist dem Verein freigestellt.
7. Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche Trainings anbietet, muss eine*n Corona-Beauftragte*n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 743 30 72 und/oder info@unihockey.org).
Stäfa, 14.9.2021 Vorstand Verein UHC Lokomotive Stäfa