Update Schutzkonzept ab 20.12.21
Update Schutzkonzept ab 20.12.21
UHC Lokomotive Stäfa
Schutzkonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 20.12.2021
Version: 20.12.2021
Ersteller: Joël Kurz, Corona-Beauftragter
Rahmenbedingungen
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 20.12.2021 folgende Bestimmungen:
- Indoor Sport (Wettkampf und Training) ohne Maske ist nur zulässig für Personen mit Impf- oder Genesungszertifikat inkl. negativem Testresultat.
- Tragen alle Anwesenden inkl. der Sportler*innen ständig eine Maske, ist der Zugang mit 2G (ohne negativen Test) zulässig.
- Für einen Anlass ist ein Mischkonzept mit 2G inkl. Maske und 2Gplus nicht zulässig. Sobald eine Person nicht über den 2Gplus-Status verfügt, müssen alle Anwesenden (unabhängig davon ob 2G oder 2Gplus) eine Maske tragen.
- Falls der Hallenbetreiber 2Gplus verfügt, wird das Spiel bzw. das Turnier abgesagt, sofern nicht alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Ausnahmen gelten für folgende Personen
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten keine Beschränkungen. Stichtag ist der 16. Geburtstag.
- Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Für Inhaber einer Swiss Olympic Card, Angehörige eines nationalen Kaders sowie Teams einer Liga mit semiprofessionellem Spielbetrieb oder nationalen Nachwuchsliga gilt 3G.
Für die restlichen Ligen unter 16 Jahren gilt
- Bei alle unter 16 Jahren gelten für alle Spieler*innen jünger als 16jährig keine Einschränkungen für Training und Wettkampf.
- Für die Schiedsrichter*innen gilt 2G mit Maske oder 2Gplus ohne Maske. Für die Trainer*innen gilt beim Training und Wettkampf 2G mit Maske.
- Alle Anwesenden über 12 Jahre tragen ständig eine Maske, ausser die Sportler¬*innen und Schiedsrichter*innen auf dem Spielfeld und in der Wechselzone.
- Für die Spieler*innen, die nicht im unmittelbaren Einsatz empfehlen wir eine Maskenpflicht.
- Für Zuschauende und Helfende ab 16 Jahren gilt 2G und Maske, für Kinder ab 12 Jahren nur Maske.
- Bei der Konsumation gilt für Zuschauende ab 16 Jahren Sitzpflicht.
Folgende Grundsätze müssen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an den Wettkampf
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause resp. lassen sich testen.
2. Maskenpflicht und Abstand halten
Für alle anwesenden Personen ab 12 Jahren gilt eine Maskenpflicht. Diese gilt ausserhalb des Spielfelds und Auswechselzone auch für die Sportler*innen.
Auf Shakehands und Abklatschen soll weiterhin verzichtet werden.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten (indoor und outdoor) Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem*der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.), ist dem Verein freigestellt.
5. Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche Trainings anbietet, muss eine*n Corona-Beauftragte*n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 743 30 72 und info@unihockey.org).
Stäfa, 20.12.2021 Vorstand UHC Lokomotive Stäfa
Kontakt
Joël Kurz